Garantiebedingungen der LED2WORK GmbH
§ 1 Gegenstand und Zweck der Garantie
Die LED2WORK GmbH (nachfolgend „LED2WORK“) gewährt gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) eine Garantie von fünf (5) Jahren ab dem Datum der Lieferung (nachfolgend „Garantie“). Diese Garantie steht neben den gesetzlichen Gewährleistungsrechten und schränkt diese nicht ein. Die Garantie dient dazu, dem Garantienehmer zusätzliche Sicherheit hinsichtlich der Qualität und Haltbarkeit der von LED2WORK hergestellten Produkte zu bieten.
§ 2 Garantiefall und Umfang der Garantie
- Die Garantie im nachfolgend beschriebenen Umfang gilt ausschließlich für Produkte, die LED2WORK selbst hergestellt hat und in denen ausschließlich Originalersatzteile von LED2WORK verbaut sind. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Teile oder Komponenten, die nicht von LED2WORK stammen und die nicht in den Produktionsprozess von LED2WORK integriert wurden (Handelsware, z.B. externe Netzteile, Anschlussleitungen).
Die Garantie kommt ausschließlich zum Tragen, wenn das Produkt eines der nachfolgenden Defekte aufweist (nachfolgend „Garantiefall“):
a) Materialfehler: Schäden oder Mängel, die auf fehlerhaftes Material des Produktes zurückzuführen sind;
b) Konstruktionsfehler: Fehler in der Konstruktion oder im Design des Produkts, die ihre Funktion beeinträchtigen;
c) Fabrikationsfehler: Produktionsbedingte Mängel, die während des Herstellungsprozesses entstanden sind.
(nachfolgend „Fehler“)
Im Rahmen dieser Garantie verpflichtet sich LED2WORK, nach seiner Wahl bei Eintritt des Garantiefalls folgende Leistungen zu erbringen:
a) das defekte Produkt zu reparieren (Reparatur) oder
b) ein gleichwertiges Ersatzprodukt zu liefern, wobei der Kunde sich mit Abweichungen der Lichteigenschaften (z.B. Lichtstrom, Lichtfarbe) und Leistungsänderungen gegenüber den ursprünglich gelieferten Produkten aufgrund des technischen Fortschritts einverstanden erklärt (Austausch) oder
c) einen angemessenen finanziellen Ausgleich zu gewähren nach billigem Ermessen durch LED2WORK, maximal Rückerstattung des Kaufpreises gegen Rücknahme des defekten Produktes (finanzieller Ausgleich).
(nachfolgend „Garantieleistungen“)
Die Garantie erfasst darüber hinaus keine weiteren Leistungen, insbesondere nicht
a) die Kosten für Demontage, Neuinstallation oder Transport mit Ausnahme des § 5 Nr. 3 und
b) den Ersatz von Folgeschäden (z.B. Produktionsausfälle oder entgangene Gewinne).
- Die Garantie erlischt mit ordnungsgemäßer Erbringung einer Garantieleistung.
§ 3 Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Garantie
LED2WORK gewährt die Garantie ausschließlich, wenn sämtliche der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Das Produkt wurde gemäß den von LED2WORK der Lieferung beigefügten technischen Spezifikationen und Bedienungshinweisen installiert und betrieben.
- Die Installation erfolgte durch qualifiziertes Fachpersonal unter Einhaltung der geltenden elektrotechnischen Vorgaben.
- Das Produkt wurde bestimmungsgemäß verwendet, insbesondere in Umgebungen, die den angegebenen Betriebsbedingungen entsprechen (z.B. Temperaturbereich, Feuchtigkeitsniveau).
- Es wurden keine Umbauten, Umgestaltungen, Strukturveränderungen, Rekonfigurationen oder sonstigen Modifikationen an dem Produkt vorgenommen.
- Wartungs- und Reinigungsarbeiten wurden in regelmäßigen Abständen, fachgerecht und nach den Vorgaben von LED2WORK durchgeführt.
§ 4 Garantiezeitraum
Die Garantie gilt für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren ab dem Datum der Lieferung.
§ 5 Ausschlussgründe
Die Garantie ist bei Defekten oder Schäden ausgeschlossen, die nicht auf einen Fehler gemäß § 2 Nr. 2 dieser Garantiebedingungen zurückzuführen sind (nachfolgend „Ausschlussgründe“). Ausschlussgründe sind beispielsweise, aber nicht abschließend:
- Die unsachgemäße Nutzung: Zweckentfremdeter Einsatz des Produkts (z.B. Verwendung außerhalb des vorgesehenen Einsatzbereichs);
- Der Betrieb unter Bedingungen, die nicht den technischen Spezifikationen und Bedienungshinweisen entsprechen (z.B. extrem hohe/niedrige Temperaturen, übermäßige Feuchtigkeit oder aggressive Umgebungen; Verwendung anderer als der in der Bedienungsanleitung angegebenen Reinigungsmittel);
- Mechanische Schäden: Schäden durch äußere mechanische Einwirkungen wie Stöße, Schläge, unsachgemäße Handhabung, Beschädigungen durch unsachgemäßen Transport oder Lagerung;
- Elektrische Schäden: Schäden durch Überspannung, Kurzschluss oder falsche elektrische Installation;
- Die Verwendung von nicht zugelassenen Zubehörteilen, Ersatzteilen oder schädlichen Reinigungsmitteln;
- Höhere Gewalt: Schäden durch Naturereignisse wie Blitzschlag, Überschwemmungen, Erdbeben oder andere unvorhersehbare Ereignisse;
- Eingriffe durch Dritte: Reparaturversuche oder Modifikationen durch nicht autorisierte Personen, die beispielsweise zu einer Beeinträchtigung von Dichtungen führen;
- Natürliche Alterungsprozesse: Abnutzung, Verschleiß und Alterung. Natürlicher Verschleiß von Komponenten wie Dichtungen, Kabeln oder anderen Bauteilen sowie Schäden, die auf natürliche Alterungsprozesse oder Verschleiß infolge externer Einflüsse, insbesondere chemischer Einflüsse zurückzuführen sind;
- Lichtstromrückgang von bis zu 0,6 %/1000 Betriebsstunden im Laufe der Lebensdauer sowie ein Ausfall innerhalb der Nennausfallrate von ca. 0,2 % pro 1000 Betriebsstunden und
- Montagefehler.
§ 6 Geltendmachung eines Garantiefalles
Um einen Garantiefall geltend zu machen, sind folgende Schritte erforderlich:
- Der Kunde ist verpflichtet, den Fehler unverzüglich nach dessen Entdeckung schriftlich bei LED2WORK anzuzeigen.
- Der Kunde ist verpflichtet, eine Kopie der Rechnung sowie gegebenenfalls weitere Nachweise für das Lieferdatum, den Fehler und daraus resultierende Mängel vorzulegen.
- Das Produkt muss auf Verlangen von LED2WORK zur Prüfung eingesandt werden. Die Versandkosten trägt zunächst der Kunde; diese werden bei einem berechtigten Garantiefall von LED2WORK erstattet.
- Nach Prüfung des Produkts entscheidet LED2WORK, ob ein Garantiefall vorliegt und welche Maßnahmen LED2WORK gemäß § 2 Nr. 3 vornimmt (Reparatur, Austausch oder finanzieller Ausgleich).
§7 15 Jahre Angebot der Ersatzteillieferung, Reparatur und Neulieferung (jeweils gegen entgeltliche Auftragserteilung)
Bis 15 Jahre nach dem Datum der Lieferung stellt LED2WORK im Falle eines Defektes des gelieferten Produktes gegen entgeltliche Auftragserteilung folgendes zur Verfügung: (i) Ersatzteile für das gelieferte Produkt (ii) Reparatur eines defekten Produktes und (iii) die Lieferung eines neuen Produktes, welches zumindest mechanisch/elektrotechnisch dem gelieferten Produkt nahekommt.
§ 8 Sonstige Bestimmungen
- Diese Garantie gilt ausschließlich für den Erstkäufer. Rechte aus dieser Garantie sind nicht abtretbar.
- LED2WORK und der Kunde sind sich hiermit darüber einig, dass gemäß § 2 Nr. 3 ausgetauschte Produkte oder Komponenten in das Eigentum von LED2WORK übergehen.
§ 9 Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort für alle Garantieleistungen ist der Sitz von LED2WORK, soweit sich aus den Garantiebedingungen nicht ein anderes ergibt.
- Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz von LED2WORK. LED2WORK ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
- Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesen Garantiebedingungen gilt ausschließlich deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge des internationalen Warenkaufs.
Stand Dezember 2025