Produktinformationen
Hier finden Sie Produktänderungsinformationen sowie Informationen zu ROHS und WEEE, Konfliktrohstoffen und REACH
Umsetzung der Verordnung / Kennzeichnungspflicht ÖKO Design Verordnung
Ökodesign-Verordnung 2019/2020/EU – Information zu LED2WORK-Produkten
Mit Inkrafttreten der Verordnung zum 01.09.2021 erfolgt die Umsetzung der Vorgaben an LED2WORK-Produkte sukzessive bis zum Ende der Übergangszeit am 1. März 2022. Alle notwendigen Informationen sowie Dokumentationen finden Sie bei den jeweiligen Produkten.
Umsetzung der Verordnung / Kennzeichnungspflicht („Energielabel“)
Das Anbringen eines Energielabels auf dem Leuchtenkarton entfällt für LED2WORK Produkte, da diese Anforderung zur Etikettierung nur für separat im Handel erhältliche Lichtquellen (z.B. LED Retrofit Birne) gültig ist.


Dokumentationspflicht für LED2WORK-Produkte ab 01.03.2022
- Die Lichtquelle ist in der technischen Dokumentation klar identifizierbar und in der Produktdatenbank EPREL gelistet. Ein QR-Code verweist auf die Produktdaten der Hersteller – dieser ist in der Herstellerdokumentation zu finden.
- In der technischen Dokumentation wird die Energieeffizienzklasse(n) der enthaltenen Lichtquelle(n) angegeben: „Dieses Produkt enthält (eine) Lichtquelle(n) der Energieeffizienzklasse(n).“
- Wiederverkäufer sind in der Pflicht, die Original-Dokumentation des Herstellers – Betriebsanleitung, Datenblatt, Produktlabel – dem Endverbraucher bereitzustellen.
- Der Endkunde / Verbraucher muss jederzeit die Möglichkeit haben, Informationen zu den in der Leuchte verbauten Lichtquellen – hinsichtlich Energieeffizienz – einsehen zu können.
Öko-Design Richtlinie: Relevante Datenblätter
Produktänderungsinformationen
LED Arbeitsplatzleuchte UNILED SL 24V DC: Die UNILED SL AC Zugpendel wird die bisher als Sonderausführung gebaute UNILED SL DC mit Zugpendel ersetzen.
LED Flexarmleuchten: Die LED Leuchte CENALED SPOT Flexarm ersetzt ab 2. Quartal 2021 die bisherigen Flexarmleuchten FLEXLED, MIDILELED Flexarm, LEANLED Flexarm und MECHALED
LED Maschinenleuchten: Die LED Einbauleuchten-Serie VARILED Einbau wird durch die TUBELED_40 II Integrated ersetzt
LED Maschinenleuchten: Die Aufbau-Leuchtenserie LEANLED wir durch die technisch und baulich weiterentwickelte Leuchtenserie LEANLED II ersetzt.
LED Signalleuchten: Die Leuchtenserie SIGNALED RGB wir durch die technisch und baulich weiterentwickelte Leuchtenserie SIGNALED II RGB ersetzt.
Informationen zu ROHS, WEEE, Konfliktrohstoffen und REACH
ROHS
Selbstauskunft zu der EU Richtlinie 2011/65 (RoHS II) und 015/863/EU (RoHS3)
ROHS ist eine Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikaltgeräten.
Mit der EU-Richtlinie 2015/863/EU (RoHS3) wurde die RoHS Richtline erweitert und regelt die Verwendung sowie das Inverkehrbringen von Gefahrstoffen in Elektrogeräten und elektronischen Bauelementen. Die Richtlinie 2015/863 ist Bestandteil der Richtlinie 2011/65/EU (RoHS II). Die Erweiterung der Richtlinie wird inoffiziell mit RoHS3 abgekürzt und beschränkt bzw. schließt die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten aus.
LED2WORK Produkte, die der Signaltechnologie zugeordnet werden, entsprechen der RoHS3 Richtlinie.
WEEE
Selbstauskunft zu der EU Richtlinie 2012/19/EU (WEEE)
Die WEEE-Richtlinie 2012/19/EU zielt in ihrem Grundsatz auf eine vorsorgliche Vermeidung von Abfällen, die durch Elektro- und Elektronikgeräte entstehen können und auf eine Reduktion solcher Abfälle durch Wiederverwendung, Recycling und anderen Formen einer Verwertung.
Einige LED2WORK Produktgruppen unterliegen im B2B Bereich der Europäischen Gesetzgebung. Detaillierte Auskunft finden Sie in der von uns mitgelieferten Betriebsanleitung zu einem Produkt. Für weitere Auskünfte können Sie sich gerne an uns wenden.
Konfliktrohstoffe
Stellungnahme zu Konfliktrohstoffen
Als Konfliktrohstoffe werden Bodenschätze, Rohstoffe und andere natürliche Ressourcen bezeichnet, die in Konflikt- oder Hochrisikogebieten angebaut oder gefördert werden. Der Abbau dieser Stoffe findet illegal und außerhalb einer staatlichen Kontrolle statt. Zur Gewinnung der umkämpften Stoffe werden, unter Umständen, Menschenrechts- und Völkerrechtsverletzungen in Kauf genommen.
Seit 2011 ist, von Seiten der USA, eine Verordnung in Kraft, welche Einfuhr und Verwendung von Konfliktrohstoffen aus der Demokratischen Republik Kongo und den angrenzenden Ländern regelt und börsennotierte Unternehmen in den USA zwingt, jährlich offen zu legen ob Produkte aus einer dieser Regionen stammen oder mit Konfliktrohstoffen hergestellt wurden.
LED2WORK ist zwar nicht direkt von dieser Verordnung betroffen, doch dessen ungeachtet, als international exportierendes Unternehmen, werden wir unseren Kunden, die es wünschen, eine Stellungnahme zur Konformität unserer Lieferanten zukommen lassen, indem wir die Einhaltung der Verordnung bei unseren Lieferanten abfragen.
Bisher zeigen alle Produkte innerhalb unserer Lieferkette keine Abweichungen von der oben beschriebenen Verordnung. Deshalb gehen wir davon aus, dass LED2WORK Produkten keine Konfliktrohstoffe enthalten. Sollten wir Informationen erhalten, die dem entgegensprechen, so werden wir es kurzfristig kommunizieren.
Zusätzlich weisen wir darauf hin, dass die Einhaltung dieser Verordnung Bestandteil unserer Lieferbedingungen ist und auch in Lieferantenaudits überprüft wird. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns bitte .
REACH
REACH-Verordnung der EU Nr.1907/2006
Seit 2007 ist die EU-Rechtsvorschrift zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von chemischen Stoffen in Kraft. Die Vorschrift mit der Bezeichnung REACH hat zum Ziel den Schutz der Umwelt und der Gesundheit durch eine eindeutige Identifikation von chemischen Substanzen zu verbessern.
Bei unseren Produkten handelt es sich gemäß der REACH Vorschrift um Erzeugnisse und LED2WORK, als nachgeschalteter Anwender, der nicht Hersteller der verwendeten Substanzen ist und somit auch nicht auch nicht der in der Verordnung beschriebenen Registrierungspflicht unterliegt.
Alle von LED2WORK vertriebenen Produkte unterschreiten die 0,1 Gew.% Grenze für Stoffe der SVHC-Liste laut REACH Verordnung.
Mit unseren betroffenen Lieferanten stehen wir in Kontakt und haben bisher noch keine von der Verordnung abweichenden Bestätigungen erhalten. Unsere Lieferanten sind, aus der Verordnung heraus, verpflichtet, uns zu informieren, falls es zu Nichtkonformitäten kommen sollte. In einem solchen Fall werden wir Sie umgehend informieren. Im Zuge dessen werden wir Sie, unsere Kunden, weitergehend sofort informieren, wenn wir Produkte aufgrund dieser Verordnung aus dem Programm nehmen.